Tipps Ausbildungsbetriebe
Abschluss des Ausbildungsvertrages/Anzeige- und Anmeldepflicht
Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet. Vertragsparteien sind der Auszubildende und der Ausbildende. Der Begriff des Ausbilders bezieht sich auf die Person im Betrieb, die unmittelbar die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Ausbildungsvergütung
Über die Höhe der Ausbildungsvergütung kann für den Einzelfall keine verbindliche Auskunft gegeben werden. In den Ländern Berlin und Brandenburg wird die Ausbildungsvergütung für die einzelnen Tarifgebiete zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg e.V. im Rahmen der Entgelttarife verhandelt.
Aber nicht jeder Ausbildungsbetrieb ist auch tariflich gebunden (d.h. Mitglied im Arbeitbeitgeberverbandes). Die nachfolgenden tariflichen Ausbildungsvergütungen können gegebenenfalls auch um bis zu 20% unterschritten werden.
Ausbildungsvergütung im Land Berlin - gültig ab 1. Januar 2009
1. Ausbildungsjahr 645,00 EURO
2. Ausbildungsjahr 698,00 EURO
3. Ausbildungsjahr 750,00 EURO
1. Ausbildungsjahr 655,00 EURO
2. Ausbildungsjahr 708,00 EURO
3. Ausbildungsjahr 760,00 EURO
Ausbildungsvergütung im Land Brandenburg - gültig ab 1. April 2001
(Der Tarifvertrag wurde gekündigt)
1. Ausbildungsjahr 449,94 EURO
2. Ausbildungsjahr
im 1. Lehrhalbjahr 475,50 EURO
im 2. Lehrhalbjahr 501,07 EURO
3. Ausbildungsjahr
im 1. Lehrhalbjahr 511,29 EURO
im 2. Lehrhalbjahr 536,86 EURO

