Mitgliedschaft
Allgemeines
Mitglied im AGV »kann jedes Mitglied des Landesverbandes [Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.] werden, welches regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.« (§ 2 Abs. 1 der Satzung des AGV)
Rechte
»Über die schriftlich zu beantragende Aufnahme entscheidet der Vorstand.« (§ 2 Abs. 2) Neben den vereinsüblichen Mitgliedsrechten (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, aktives und passives Wahlrecht, Recht auf Stellung von Anträgen usw.) werden die Mitglieder des AGV regelmäßig und umfassend über tarif- und arbeitsrechtliche Fragen informiert. Dies geschieht durch Rundschreiben, durch Seminare und Versammlungen, durch diese Homepage und durch persönliche und fernmündliche Informationen des Verbandsgeschäftsführers.
Pflichten
Die wichtigsten Mitgliedspflichten beschreibt § 4 Abs. 3 der Satzung: »Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse des AGV gewissenhaft zu erfüllen; abgeschlossene Kollektivverträge, insbesondere Tarifverträge, einzuhalten; sich bei der Abwehr von Streiks oder streikähnlichen Arbeitskampfmaßnahmen seitens der organisierten Arbeitnehmer solidarisch zu verhalten … « Verlust der Mitgliedschaft Nach § 5 der Satzung des AGV erlischt die Mitgliedschaft 1. durch Austritt 2. durch Ausscheiden aus dem Landesverband 3. durch Konkurs 4. durch Ausschluss

